Kontakt
Solveig Steiger

Genealogische Nachforschungen und Erbenermittlung

Meyerbeerstr. 58
13088 Berlin

Tel. +49 (0)30 53 14 60 070
Fax +49 (0)30 53 14 60 080

E-Mail senden
www.erbenbuero.de
Honorar

Als Erbenermittler benötigen wir in der Regel einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand, um unsere Nachforschungen zum Erfolg zu führen. Die dabei entstehenden Kosten werden von uns verauslagt.

Als Honorar für Erbenermittlungen erheben wir einen Prozentsatz von der Nettoerbschaft (d. h. nach Abzug aller Verbindlichkeiten), der je nach Schwierigkeit und Aufwand der Ermittlungen zwischen 20 – 30 % liegt, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und einem pauschalen anteiligen Auslagenersatz. 

Das Honorar wird erst mit Auszahlung der Erbschaft fällig. 
Kostenvorschüsse werden in der Regel nicht erhoben.

Sollten unsere Recherchen ergebnislos verlaufen, besteht unsererseits kein Anspruch auf ein Honorar; alle entstandenen Kosten gehen zu unseren Lasten. 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Einzelaufträge zu Teilbereichen unseres Leistungsangebotes und weitere individuelle Wünsche zur Verfügung. 

Diese bieten wir Ihnen auch zu variablen Konditionen an. Sie können entscheiden, ob wir für Sie nach Stundenhonorar, auf Vorschuss, mit Gewinnbeteiligung oder gegen eine Pauschale arbeiten sollen. 

Im Rahmen der Rechtsvorschriften und unter strenger Beachtung des Datenschutzes machen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Ihre Wünsche bestimmen den Inhalt. Sie beauftragen uns mit einer Vollmacht, die den Leistungsumfang ausweist. 

Das auf Erfolg basierende System garantiert Ihnen absolute Professionalität und Effizienz. 


HINWEIS
Unser Honorar gilt bei einer Veranlagung zur Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit!